Auskunft

Urteile zur Auskunft im Erbrecht

BGH Urteil vom 12.7.2018

Die Eltern eines verstorbenen Kindes wollten, dass Facebook den Zugang zu dem Facebook-Konto des Kindes gewährt. Das KG lehnte einen solchen Anspruch unter Hinweis auf das Fernmeldegeheimnis ab ( AZ 21 U 9/16 ). Der BGH hob diese Entscheidung auf und stellte fest, dass der Vertrag mit Facebook auf die Erben übergeht und diese somit den Zugang zu dem Konto verlangen können ( AZ III ZR 183/17 ).


OLG Köln Beschluss vom 11.5.2017
Hier hatte ein Miterbe von seinem Bruder Auskunft verlangt, über die vor dem Tod der Mutter von ihm getätigten Kontoabhebungen. Der Bruder lebte in der Nähe der Mutter und hatte dieser daher vor ihrem Tod sowohl in persönlicher Hinsicht, als auch in finanziellen Dingen geholfen. Er konnte die Verwendung der vom Konto der Mutter abgehobenen Beträge nicht lückenlos nachweisen und wurde daher auf Auskunft verklagt. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Zur Begründung verwies das OLG auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem in der Nähe lebenden Sohn und der Mutter, so dass von einem Auftrag im rechtlichen Sinne und einer daraus resultierenden Auskunftspflicht nicht ausgegangen werden könne ( AZ 16 U 99/16 ).
OLG München Urteil vom 1.2.2012
In diesem Fall wollte der Pflichtteilsberechtigte von dem Erben eine Versicherung an Eides statt über den Bestand des Nachlasses, nachdem zuvor Auskünfte immer nur unvollständig erteilt wurden. Das OLG München stellte fest, dass die Abgabe der eidestattlichen Versicherung bereits dann verlangt werden kann, wenn Anhaltspunkte - zum Beispiel lückenhafte, zögerliche Auskunftserteilung - bestehen, dass Verzeichnisse nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt wurden ( AZ 3 U 3525/11 ).
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