Allgemeines

Allgemeine Informationen zum neuen Erbrecht

Am 1. Januar 2010 sind im BGB neue Regelungen zum Erbrecht in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen haben insbesondere das Pflichtteilsrecht und die Regelungen für die Berücksichtigung der Pflege des Erblassers durch Kinder bei der Erbauseinandersetzung erfahren. Am 17.8.2015 ist die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft getreten. Diese gilt für alle Todesfälle ab dem 17.8.2015. In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat der Bundestag Änderungen im Erbschaftsteuerrecht bei der Bewertung von unternehmerischen Vermögen beschlossen. Das neue ErbStG gilt rückwirkend ab dem 1.7.2016. Mit Wirkung ab dem 25.6.2017 wurden § 2 III und § 16 II ErbStG geändert, weil der EuGH diese Vorschriften als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verworfen hat. Ab dem gleichen Datum wurde § 3 II Nr. 4 ErbStG geändert, weil der Gesetzgeber eine vom BFH bestätigte Lücke bei der Besteuerung von Ausgleichszahlungen unter Erben zur Beiilegung von Streitigkeiten schließen wollte. Auf unseren Seiten erhalten Sie allgemeine Informationen über das neue Erbrecht und aktuelle Urteile zu diesen Themen.

Schenkungen

In vielen Fällen ist eine lebzeitige Übertragung von Vermögen von Vorteil. Der Übergeber kann dadurch die Verteilung selber regeln und Streit unter den Erben über die Verteilung vermeiden. Der Freibetrag bei der Schenkung-steuer kann alle 10 Jahre neu  genutzt werden.

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Testamente

Durch ein Testament kann die Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge bestimmt werden. Eine notarielle Beurkundung hilft dabei, ein wirksames und eindeutiges Testament zu errichten, damit es nach dem dem Tod nicht zum Streit über die Auslegung kommt.

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Gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Verstorbener kein Testament oder nur ein unwirksames Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Reihenfolge der Erben richtet sich nach den sogenannten Ordnungen. Zum Nachweis der Erbfolge kann ein Erbschein beantragt werden.

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Steuerrecht

Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftsteuer, Übertragungen zu Lebzeiten der Schenkungsteuer. Die Steuerklassen, Steuersätze und Steuerbefreiungen sind im ErbStG geregelt.


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