Aktuelle Urteile

Hier finden Sie aktuelle Urteile aus dem Erbrecht

BGH 14.12.2018

Gemäß § 1936 erbt in Deutschland der Fiskus, wenn kein anderer Erbe vorhanden ist. Der Erbe erbt grundsätzlich das Vermögen und die Schulden des Erblassers. Die Klägerin in diesem Fall, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, wollte daher vom Fiskus Wohngeld für nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Beiträge  zur WEG einklagen. Der BGH stellte fest, dass solche Wohngelder trotz der Erbenstellung des Fiskus von diesem nicht zu zahlen sind, weil die Haftung des Staates auf den Nachlass beschränkt sei. Wenn also der Nachlass überschuldet sei, bestehe keine Zahlungspflicht des Staates ( AZ V ZR 309/17 ).


KG Berlin 23.7.2018

In diesem Fall ging es um die Frage, wie bei Tod eines im Handelsregister eingetragenen Gesellschafters die Rechtsnachfolge nachgewiesen werden kann. Gemäß § 12 I Satz 4 HGB reicht grundsätzlich ein notarielles Testament mit Eröffnungsnachweis aus. Das gilt aber dann nicht, wenn sich aus dem Testament die Rechtsnachfolge nicht eindeutig erkennen lässt. Im vorliegenden Testament waren die Kommanditanteile des Verstorbenen nicht genau genug bezeichnet, insbesondere fehlten Angaben zu der Höhe der Einlage und dem prozentualen Anteil an der KG. Das Gericht entschied daher, dass das Testament nicht ausreicht und ein Erbschein beantragt werden muss ( AZ 22 W 17/18 ).
BVerfG Beschluss vom 23.5.2018

Geklagt hatte die Ehefrau eines Landwirts, die gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 ALG selbst als Landwirtin gilt. Ihr Rentenantrag war abgelehnt worden, weil ihr Ehemann zwar das Rentenalter erreicht, seinen Hof aber noch nicht abgegeben hat.  Das BVerfG stellte fest, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist und daher vom Gesetzgeber geändert werden muss. Es handele sich um einen unzulässigen EIngriff in das Grundrecht auf Eigentum, weil die Entscheidung des Landwirtes maßgeblich für den Rentenbezug der Ehefrau wäre, obwohl durch Zahlung der Beiträge ein ein eigener gesetzlicher Anspruch der Ehefrau auf Zahlung der Rente entstanden war ( 1 BvR 97/14 ).


OLG Hamm Urteil vom 12.9.2017

In diesem Fall hatten Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Nach dem Tod des Letztversterbenden sollte der Sohn Schlusserbe werden. Der Vater hatte nach dem Tod seiner Frau erhebliches Vermögen auf seine neue Freundin übertragen. Nach dem Tod des Vaters erhob der Sohn Klage gegen die Freundin auf Herausgabe der übertragenen Vermögenswerte. Das OLG Hamm hielt die Klage für begründet, weil es der Freundin nicht gelungen war, ein lebzeitiges Eigeninteresse des Vaters an den Übertragungen nachzuweisen ( AZ 10 U 75/16 ).

OLG Hamm Beschluss vom 2.8.2017

Eine Erbengemeinschaft bestand unter anderem aus minderjährigen Kindern, die durch eine Abschichtungsvereinbarung unter den Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden sollten. Bei Abschluss des notariellen Vertrages wurden die Kinder durch ihre Eltern vertreten. Das Grundbuchamt verweigerte anschließend die Eintragung des Ausscheidens der Kinder im Grundbuch. Das OLG stellte fest, dass die Eltern Ihre Kinder bei einem solchen Vertrag nicht vertreten können, sondern ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Außerdem sei für den Abschluss eines solchen Vertrages auch noch die Zustimmung des Familiengerichtes nach § 1822 Nr. 2 BGB erforderlich ( AZ 15 W 263/16 ).
OLG Köln Beschluss vom 11.5.2017
Hier hatte ein Miterbe von seinem Bruder Auskunft verlangt, über die vor dem Tod der Mutter von ihm getätigten Kontoabhebungen. Der Bruder lebte in der Nähe der Mutter und hatte dieser daher vor ihrem Tod sowohl in persönlicher Hinsicht, als auch in finanziellen Dingen geholfen. Er konnte die Verwendung der vom Konto der Mutter abgehobenen Beträge nicht lückenlos nachweisen und wurde daher auf Auskunft verklagt. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Zur Begründung verwies das OLG auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem in der Nähe lebenden Sohn und der Mutter, so dass von einem Auftrag im rechtlichen Sinne und einer daraus resultierenden Auskunftspflicht nicht ausgegangen werden könne ( AZ 16 U 99/16 ).

KG Berlin Urteil vom 31.5.2017

Die Eltern eines verstorbenen Kindes wollten, dass Facebook den Zugang zu dem Facebook-Konto des Kindes gewährt. Das KG lehnte einen solchen Anspruch unter Hinweis auf das Fernmeldegeheimnis ab ( AZ 21 U 9/16 ).

BFH Urteil vom 10.5.2017

In diesem Fall ging es um eine Vereinbarung zwischen Geschwistern, in der eine Partei zugunsten der anderen auf sein Pflichtteilsrecht am Erbe der Eltern noch zu deren Lebzeiten gegen Zahlung einer Abfindung verzichtete, Der BFH entschied, dass in diesem Fall nur die schlechtere Steuerklasse II gelte, also ein Freibetrag von 20.000 Euro, während bei einer solchen Vereinbarung nach dem Tod des jeweiligen Elternteils die günstigere Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 Euro  gelte  ( AZ II R 25/15 ).

BGH Urteil vom 12.7.2017

In dieser Entscheidung befasst sich der BGH mit dem Erbrecht von nichtehelichen Kindern, die vor dem 1.7.1949 geboren sind. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Gesetze, die solche Kinder vom Erbe ausschließen, gegen EU-Recht verstoßen und daher nicht anzuwenden sind ( AZ IV ZB 6/15 ).
Share by: